Gibt es bestimmte Zeiten, in denen die Arbeiten durchgeführt werden müssen?

Mit Ausnahme von Gefahrenfällungen, werden Fällarbeiten vom 01.10-28.02 durchgeführt (Baumsatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde MÜSSEN berücksichtigt werden). Im Zweifelsfall wenden wir uns immer an die untere Naturschutzbehörde. Pflegemaßnahmen können und sollten bis auf wenige Ausnahmen ganzjährig stattfinden.

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