Mit Ausnahme von Gefahrenfällungen, werden Fällarbeiten vom 01.10-28.02 durchgeführt (Baumsatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde MÜSSEN berücksichtigt werden). Im Zweifelsfall wenden wir uns immer an die untere Naturschutzbehörde. Pflegemaßnahmen können und sollten bis auf wenige Ausnahmen ganzjährig stattfinden.
