All FAQs

  • Gibt es bestimmte Zeiten, in denen die Arbeiten durchgeführt werden müssen?

    Mit Ausnahme von Gefahrenfällungen, werden Fällarbeiten vom 01.10-28.02 durchgeführt (Baumsatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde MÜSSEN berücksichtigt werden). Im Zweifelsfall wenden wir uns immer an die untere Naturschutzbehörde. Pflegemaßnahmen können und sollten bis auf wenige Ausnahmen ganzjährig stattfinden.

  • Wann erfahre ich wie teuer das Ganze wird?

    Auf Wunsch kann die Kalkulation direkt bei der Beratung vor Ort gemacht werden.

  • In welchem Umkreis sind Sie tätig?

    Ca. 50 km, aber nach Absprache sind auch weitere Anfahrten möglich (wenn nötig auch mehr möglich).

  • Kann das Angebot auch teurer werden als kalkuliert?

    In der Regel vereinbaren wir vorher einen Festpreis. Sollte während der Arbeiten auffallen, dass es deutlich mehr ist als geplant, wird ein möglicher Mehraufwand vor Ausführung direkt mit Ihnen besprochen (z.B. Pflege-Kalkulation, unerwartete Fällung wird nötig).

  • Darf ein Baum einfach gefällt werden?

    Diese Frage sollte unbedingt geklärt werden bevor Sie die Säge ansetzen.
    Die Antwort richtet sich nach der Größe, des Standortes und der Jahreszeit. Jeder Kreis hat hier eine etwas andere Baumschutzsatzung und jeder zuständige Beamte seine individuelle Ansicht. Die unteren Naturschutzbehörde ist hier Ihr Ansprechpartner. Wir unterstützen Sie gerne beim einholen der nötigen Genehmigungen.

    Die Baumfellsaison geht in Hamburg und Schleswig-Holstein vom 1.Oktober bis 29.Februar. Da der Bedarf an Baumfällungen am Ende der Saison stark ansteigt freuen wir uns besonders über rechtzeitige Anfragen. Vereinbaren sie am besten jetzt einen Kostenlosen Besichtigungstermin mit uns.

  • Wann ist die beste Zeit um Bäume zu beschneiden?

    Hier gibt es keine Vorschriften die entsprechende Maßnahmen reglementieren.
    Der Baum freut sich allerdings wenn seine Biologischen Eigenschaften beachtet werden. So ist für die meisten Bäume die beste Schnittzeit in der Vegitationsperiode also von Austrieb bis Blattfall. In dieser Zeit kann sich der Baum am besten gegen den Pilzbefall wehren und an den Schnittstellen neues Holz bilden um sie zu verschließen. Manche Baumarten sind hier anspruchsloser als andere. Maßnahmen die der Wiedererlangung der Verkehrssicherheit dienen sollten so bald wie möglich erledigt werden.

FAQ

Allgemein

  • Kann das Angebot auch teurer werden als kalkuliert?

    In der Regel vereinbaren wir vorher einen Festpreis. Sollte während der Arbeiten auffallen, dass es deutlich mehr ist als geplant, wird ein möglicher Mehraufwand vor Ausführung direkt mit Ihnen besprochen (z.B. Pflege-Kalkulation, unerwartete Fällung wird nötig).

  • In welchem Umkreis sind Sie tätig?

    Ca. 50 km, aber nach Absprache sind auch weitere Anfahrten möglich (wenn nötig auch mehr möglich).

  • Wann erfahre ich wie teuer das Ganze wird?

    Auf Wunsch kann die Kalkulation direkt bei der Beratung vor Ort gemacht werden.

  • Gibt es bestimmte Zeiten, in denen die Arbeiten durchgeführt werden müssen?

    Mit Ausnahme von Gefahrenfällungen, werden Fällarbeiten vom 01.10-28.02 durchgeführt (Baumsatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde MÜSSEN berücksichtigt werden). Im Zweifelsfall wenden wir uns immer an die untere Naturschutzbehörde. Pflegemaßnahmen können und sollten bis auf wenige Ausnahmen ganzjährig stattfinden.

Rund um den baum

  • Wann ist die beste Zeit um Bäume zu beschneiden?

    Hier gibt es keine Vorschriften die entsprechende Maßnahmen reglementieren.
    Der Baum freut sich allerdings wenn seine Biologischen Eigenschaften beachtet werden. So ist für die meisten Bäume die beste Schnittzeit in der Vegitationsperiode also von Austrieb bis Blattfall. In dieser Zeit kann sich der Baum am besten gegen den Pilzbefall wehren und an den Schnittstellen neues Holz bilden um sie zu verschließen. Manche Baumarten sind hier anspruchsloser als andere. Maßnahmen die der Wiedererlangung der Verkehrssicherheit dienen sollten so bald wie möglich erledigt werden.

  • Darf ein Baum einfach gefällt werden?

    Diese Frage sollte unbedingt geklärt werden bevor Sie die Säge ansetzen.
    Die Antwort richtet sich nach der Größe, des Standortes und der Jahreszeit. Jeder Kreis hat hier eine etwas andere Baumschutzsatzung und jeder zuständige Beamte seine individuelle Ansicht. Die unteren Naturschutzbehörde ist hier Ihr Ansprechpartner. Wir unterstützen Sie gerne beim einholen der nötigen Genehmigungen.

    Die Baumfellsaison geht in Hamburg und Schleswig-Holstein vom 1.Oktober bis 29.Februar. Da der Bedarf an Baumfällungen am Ende der Saison stark ansteigt freuen wir uns besonders über rechtzeitige Anfragen. Vereinbaren sie am besten jetzt einen Kostenlosen Besichtigungstermin mit uns.